Rechtzeitig zum Jahresbeginn wollen wir Sie im Rahmen der Aktion „Stoppp ORF-Beitrag“ wieder updaten und über die aktuelle Situation der Einbringlichmachung des ORF-Beitrages bzw. die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, informieren. Nach wie vor herrschen in der OBS chaotische Zustände, indem zB potentielle Beitragsschuldner, die nachweislich nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung den Bescheid fristgerecht bei der OBS verlangt haben, mit weiteren Mahnungen, Inkassoschreiben, Rechtsanwaltsbriefen oder sogar gesetzwidrig ausgestellten Vollstreckbaren Rückstandsausweisen verfolgt werden. Obwohl der OBS ein Millionenbudget für die Administration zur Verfügung gestellt wurde, ist diese offenbar nicht in der Lage strukturiert und gesetzeskonform vorzugehen bzw. auf Anfragen in angemessener Zeit zu reagieren.
Viele Betroffene sind auch zu Recht darüber verwundert, dass sie bereits neue Zahlungsaufforderungen für das Jahr 2025 erhalten, obwohl über ihre bereits gegen die erste Vorschreibung eingebrachte Beschwerde noch gar nicht entschieden wurde. Auch dazu wird mit Handlungsempfehlungen Bericht erstattet geben. Generell ist zu sagen, dass auch in solchen Fällen wieder ein Bescheid separat zu verlangen ist, der wiederum nach Zustellung entweder selbst oder über einen eigenen Rechtsanwalt oder durch Inanspruchnahme des Rechtschutzpakets der Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte über das Internet unter www.todor-kostic.at/orf-beitrag mit einer anwaltlich ausgearbeiteten Musterbeschwerde zu gleichbleibenden Bedingungen angefochten werden kann. Alle zusätzlichen Tipps und Anleitungen finden Sie ansonsten weiterhin ausschließlich in der Telegram-Info-Gruppe unter t.me/StopppORFBeitrag, in welcher 25 Rechtstipps zu allen möglichen Fragen enthalten und Mustertexte downloadbar sind.