Erbschaften und Schenkungen im Zugewinnausgleich – Kanzlei Hasselbach
Bei der Scheidung wird das eheliche Vermögen aufgeteilt. Allerdings sind Erbschaften und Schenkungen im Zugewinnausgleich privilegiert. Dieses Video erklärt Ihnen warum und beantwortet folgende Fragen: Welche Vermögenswerte fallen in den Zugewinnausgleich? Welche sind ausgeschlossen? Gibt es Ausnahmereglungen?
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