Am zweiten Tag zum schriftlichen Steuerberaterexamen 2021 gab es einige Überraschungen. Hiervon berichtet Jan-Hendrik Hillers, der diese Klausur selber geschrieben hatte, in unserem zweiten Video zu dieser Reihe. So gab es einerseits eine Hinzurechnungsbesteuerung im internationalen Steuerrecht. Und bei der Gewerbesteuer lag die Lösung im Verständnis, wie eine atypische Gesellschaft in Kombination mit einem Teilbetrieb einer OHG die Steuer beeinflusst.
Um die Vorbereitungen zum Steuerberaterexamen optimal zu unterstützen, hat Jan-Hendrik Hillers eine Zusammenfassung zur Steuerberaterprüfung 2021 erstellt, die Sie über den nachfolgenden Link kostenlos abrufen können: https://www.juhn.com/content/uploads/2022/06/Zusammenfassung-schriftliches-Steuerberaterexamen-2021-Tag-1-3.pdf
0:00 Einleitung & Intro
3:32 Bepunktung & Schwerpunkt der Klausur
17:10 Aufgabe zum Gewerbesteuerrecht
22:47 Aufgabe zum Körperschaftsteuerrecht
28:01 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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