Wer unterdurchschnittlich verdient und über mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten verfügt, hat Anspruch auf die Grundrente, genauer auf den sogenannten "Grundrentenzuschlag". Was viele nicht wissen: Der Grundrentenzuschlag ist überdies einkommensabhängig. Der Grundrentenzuschlag wird nämlich nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gezahlt. Und diese ändert sich jährlich zum 1. Januar. In diesem Video erfahrt ihr, welche Einkommensgrenzen im Jahr 2025 gelten und welches Einkommen dabei maßgeblich ist.
0:00 Intro
0:31 Einkommensgrenze für Ledige
1:03 Einkommensgrenze für Verheiratete
1:30 Welches Jahr ist maßgeblich?
2:42 Welches Einkommen wird angerechnet?
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Grundrente erklärt: Wer, wann und in welcher Höhe?
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Grundrente: Einkommensprüfung erklärt!
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