1981 wurde Frederike von Möhlmann getötet, die moderne Analyse von Spuren deutet auf einen Täter. Das Problem: der Verdächtige, Ismet H., ist in einem früheren Prozess bereits freigesprochen worden. Man darf in Deutschland wegen einer bereits abgeurteilten Tat nicht nochmal angeklagt werden. Doch seit Ende 2021 gibt es genau dafür eine Möglichkeit.
Dieser Film ist von 2015, erklärende Texttafeln zum aktuellen Stand erläutern die derzeitige Rechtslage. Für Ismet H., den mutmaßlichen Täter, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Seine Verteidiger sehen in einem möglichen neuen Verfahren einen Bruch der Verfassung.
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