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Nie wieder Schenkungsteuer dank vertraglicher "Rückforderungsklausel"

Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater] 179,944 lượt xem 3 weeks ago
Video Not Working? Fix It Now

Im Falle einer unentgeltlichen Übertragung von Vermögen wird in der Regel Schenkungsteuer fällig, sofern der Freibetrag überschritten wird. Prof. Dr. Christoph Juhn stellt in diesem Video zusammen mit Rechtsanwalt Jan-Frederik Jarosch eine Gestaltung vor, wie die Schenkungsteuer durch eine Rückforderungsklausel auf 0 Euro reduziert werden kann. Sie erfahren, wie eine Rückforderungsklausel in Schenkungsverträgen funktioniert, welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachtet werden müssen und warum sie bei Unternehmensübertragungen unverzichtbar ist.

0:00 Einleitung & Intro
0:56 Die drei Formen eines Schenkungsvertrages
2:50 Rückforderungsanspruch im Vertrag richtig festhalten
4:27 Gründe zur Rückforderung des Vermögens
6:14 Ablauf der Rückübertragung
7:12 Wichtige Verjährungsfristen
8:35 Steuerrechtliche Risiken bei Unternehmensübertragungen
10:00 Fazit & Kontakt

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Unser Blogbeitrag zur Rückforderungsklausel bei Schekungen:
https://www.juhn.com/fachwissen/erbschaftsteuer-schenkungsteuer/rueckforderungsklausel-bei-schenkungen/


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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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