Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Gehören z.B. Immobilien, Unternehmen oder Autos zum Nachlass, dann gibt es schnell Streit über den Wert dieser Sachen. Hier hilft der gesetzliche Anspruch auf Wertermittlung. Wie das funktioniert, was zu beachten ist (Auswahl eines Sachverständigen) und wer die Kosten des Gutachters zu tragen hat, erkläre ich in diesem Video.
INHALT:
0:00 Häufige Fragen, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört
0:44 Beispiel zum Pflichtteil und der Berechnung
2:34 Was kann man tun, um den Pflichtteil zu berechnen?
3:43 Wie ist die Situation, wenn z.B. eine Immobilie, ein Unternehmen etc. zum Nachlass gehören?
4:25 Sachverständiger: Wer beauftragt ihn? Wer trägt die Kosten?
5:32 Welcher Sachverständiger ist auszuwählen?
6:53 Pflichtteilsberechtigter muss aufpassen
7:25 Kurze Zusammenfassung
Weitere VIDEOS zum Pflichtteil:
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
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