Geht ein Ehe in die Brüche und folgt die Scheidung, geht damit im Regelfall auch ein Versorgungsausgleich einher. Die Folge: Der Ehepartner, der im Laufe der Ehezeit höhere Rentenanwartschaften erworben hat, muss einen Teil seiner Rente an den früheren Ehegatten abgeben. Doch lässt sich diese Rentenminderung wieder rückgängig machen? Unter Umständen ja. Denn im Gesetz sind verschiedene Konstellationen festgelegt, in denen der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden kann. Eine - und auch wohl die häufigste Option - schaue ich mir in diesem Video genauer an: Die Anpassung des Versorgungsausgleichs beim Tod des früheren Ehegatten.
0:00 Der Versorgungsausgleich
1:31 Anpassung des Versorgungsausgleichs beim Tod des früheren Ehegatten
3:21 Auswirkung der Anpassung auf Hinterbliebenenrenten aus der Versicherung der verstorbenen Person
4:02 Wichtig: Anpassung nur auf Antrag
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Wenig bekannt: Erziehungsrente und Rentensplitting
https://youtu.be/UHgn0YXEUnA